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Kranke(n)Häuser?!

Wenn die Profitgier unser Gesundheitssystem vernichtet
Ein Beitrag von Marcus Igla (01.2023)

Das deutsche Krankenhaussystem leidet inzwischen unter den nicht mehr nachvollziehbaren und irrationalen Regulierungen der Politik so sehr, dass ihm selbst der Exitus droht. Die bereits vorgeschlagenen Veränderungen des derzeitigen Gesundheitsministers werden selbst in der Fachwelt als nicht umsetzbar bzw. zielführend bezeichnet.

Wie ist die momentane Situation?

Auf der einen Seite setzt dieses menschenverachtende System unsere Gesundheit dem freien Markt aus und auf der anderen Seite diktiert die Politik den Kliniken durch die Festlegung von Fallpauschalen die Preise, welche sie bei den Krankenkassen in Rechnung stellen dürfen. Das führt dann schon mal dazu, dass die eine oder andere gar nicht notwendige Operation durchgeführt wird, weil chirurgische Eingriffe im Vergleich zu anderen Behandlungen am besten vergütet werden.

Mit Kinderkrankheiten lässt sich hingegen kaum Geld verdienen, was in der Vergangenheit den verstärkten Abbau der Betten und die Schließung von pädiatrischen Stationen (Kinder- und Jugend) zur Folge hatte.

Wie steht es um die Versorgung?

Dieses Abrechnungssystem ist so krank, dass 59% aller Kliniken für 2022 mit roten Zahlen rechnen und eine unglaubliche Insolvenzwelle auf uns zugerollt kommt, deren Folgen noch gar nicht absehbar ist.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/2023-rollt-grosses-Krankenhaussterben-an-article23807151.html

Ebenso irrsinnig ist es auch, dass die Landtage in ihren Krankenhausplänen über die Anzahl der Betten in den Krankenhäusern, die territoriale Verteilung der Krankenhäuser im Land und über die darin vorzuhaltenden bzw. zu schließenden Fachstationen bestimmen.

Beispiel: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/krankenhausplan_2021

Was sollte sich ändern?

Das System kann nur dann funktionieren, wenn alle Krankenhäuser in einem Bundesland staatlich verwaltet und dem jeweiligen Gesundheitsministerium unterstellt wären. Anhand der stationären und ambulanten Behandlungsbedarfe könnte dann ein wirklich sinnvoller und kostendeckender Betrieb organisiert werden.

Dazu sollten in gesonderten Trakten der Krankenhäuser zusätzlich auch ambulante Behandlungen durchgeführt werden. Damit käme es zu erheblichen Synergien im Bereich der Diagnostik (Radiologie, Labor etc.), der Verwaltung (Abrechnung, Beschaffung, technische Unterhaltung der Häuser) sowie beim Einsatz der angestellten Ärzte und Pflegekräfte. Sie könnten flexibel und bedarfsgerecht sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ihren Dienst verrichten.

Mit dieser Symbiose könnte auch der bedarfsgerechte Bestand kleinerer Krankenhäuser der Grundversorgung in der Fläche abgesichert werden. Die großen Spezial- und Fachkliniken würden sich hingegen auf die großen Städte und Ballungsräume konzentrieren.

Jeweils zwei ländliche Gesundheitsstützpunkte mit wechselnden Sprechstunden (z.B. Mo, Mi, Fr – Allgemeinmedizin, Di und Do – Zahnmedizin – in der Folgewoche umgekehrt) könnten so von zwei staatlich angestellten Medizinern und dem notwendigen Pflegepersonal betreut werden. Alternativ oder ergänzend könnten auch speziell ausgestattete Busse zum Einsatz kommen, welche als „Mobile Gesundheitsversorgung“ übers Land fahren.

Ein ganz entscheidender Vorteil wäre auch, dass der gerade verstärkt einsetzende Kauf von Arztpraxen durch fachfremde Spekulanten verhindert würde. Hier soll noch mehr Geld mit der Gesundheit der Menschen geschnitten werden. So wie bereits in anderen Bereichen wie z.B. bei der Wasserversorgung geschehen, wird die Infrastruktur gnadenlos runter gewirtschaftet und auf Instandhaltung und Erneuerung so lange verzichtet, bis gar nichts mehr funktioniert. Hauptsache der Profit stimmt.

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2022/Spekulanten-greifen-nach-Arztpraxen,arztpraxen112.html

Was würden wir ändern?

Die SGV würde ab sofort bei der Veräußerung von Arztpraxen ein Vorkaufsrecht des Staates festlegen und somit Stück für Stück die medizinische Versorgung entprivatisieren.

Wir vertreten die Auffassung, dass Krankenhäuser und Arztpraxen als fester Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge in staatliche Hand gehören und nicht der Gewinnmaximierung unterliegen dürfen. Rücklagen aus Überschüssen dienen lediglich der Instandhaltung, der Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen und des notwendigen, medizinischen Geräts.

Die Kontrolle des Klinikbetriebs muss unbedingt durch Fachleute erfolgen und nicht wie bisher von Aufsichtsräten, bestehend aus berufsfremden (Hobby-)Politikern entsprechend dem Parteienproportz in den Stadt-, Kreis,- und Landesparalmenten.

Kranke Kasse?!

Die SGV fordert eine staatlich kontrollierte Krankenversicherung für alle
Ein Beitrag von Marcus Igla. (12.2022)

Der Name und die Ziele der SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung stehen für dringend notwendige Reformen unserer Gesellschaft.

Eine unserer wichtigsten Forderungen ist die sofortige Abschaffung der 2-Klassenmedizin, verbunden mit einer kompletten Neustrukturierung des Gesundheitswesens und des Krankenkassensystems.

Im kommenden Jahr sollen bereits wieder die Zusatzbeiträge für die Krankenversicherungen von derzeit 1,3% auf dann 1,6% steigen. Damit sollen nach Aussagen unseres Gesundheitsministers Karl Lauterbach ca. 5 Milliarden Euro zusätzlich in das Krankenkassensystem gespült werden.
https://www.tagesschau.de/inland/krankenkassen-krankenversicherung-zusatzbeitrag101.html

Doch ist dies wirklich notwendig?

Zum 1. Januar 2022 gab es in Deutschland 95 gesetzliche Krankenkassen:
11 von der AOK, 72 Betriebskrankenkassen, 6 Innungskrankenkassen und 6 Ersatzkassen.
https://www.vdek.com/presse/daten.html

Gesetzliche Krankenkassen heißt, dass deren Leistungen gesetzlich geregelt sind, wodurch sie sich auch nur wenig voneinander unterscheiden.

Warum braucht es dann eigentlich 95 Krankenkassen?

Allein die Jahresgehälter der Vorstandsvorsitzenden von nur 72 gesetzlichen Krankenkassen
summierten sich 2021 auf 14,373 Mio. Euro zzgl. Dienstwagen, Boni etc.
https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-Vergleich/statistik/finanzen/vorstand/gehalt/

Jede Krankenkasse hat in der Regel einen 3-köpfigen Vorstand, einen eigenen Verwaltungsapparat und oft auch teure und auffällige Glaspaläste in bevorzugter Lage, welche jährlich Kosten von ca. 11,7 Milliarden Euro verursachen, die von den Krankenversicherten bezahlt werden müssen.

Statt das viele Geld in völlig unnötige Parallelstrukturen zu investieren, tritt die SGV dafür ein, dass die Kosten wichtiger Hilfsmittel wie Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte o.ä. sowie für Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. Mammographien gänzlich von der Krankenkasse übernommen werden, um sich später ergebende, kostenintensive Folgebehandlungen zu ersparen.

Die SGV vertritt die Auffassung, dass bei den Krankenkassen kein Wettbewerb erforderlich ist, um kostengünstig gute Leistungen zu erbringen.

Es wäre ausreichend und solidarischer, wenn alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in nur eine staatlich kontrollierte Krankenversicherung einzahlen. Auch gerecht wird es erst dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen wegfallen und jeder gleichermaßen einen prozentualen Betrag seines Einkommens (auch aus Mieten, Wertpapierhandel, Zinsen etc.) für die Finanzierung der medizinischen Versorgung leistet.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Geschichte und Realität

Ein Artikel von Bernhard Steffen (05.2021)

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Als erster eigenständiger Staat erließ Deutschland am 15. Juni 1883 durch den damaligen Reichskanzler Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (ab 1865 Graf von Bismarck-Schönhausen, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 auch Herzog zu Lauenburg; geboren 1. April 1815 in Schönhausen (Elbe); verstorben am 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Aumühle) das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“.

Dies war die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihre tragenden Grundsätze seit dem “Wilhelminischen Kaiserreich“ leider nur noch im Kern bis heute erhalten hat.

Ursprünglich sollte sie die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems sein und solidarisch für alle in Deutschland lebenden Menschen eine gleiche Gesundheitsversorgung garantieren. Diesem Anspruch wird sie aber schon seid geraumer Zeit nicht mehr gerecht.

Nach der Einführung zu einem umfänglichen sozialen Sicherungssystem ausgebaut, wurde sie aber gerade in den letzten Jahren nicht mehr den jeweiligen Herausforderungen, sondern mehr den wirtschaftlichen Interessen von Pharmakonzenen und privaten Investoren angepasst.

Waren zu Beginn der GKV etwa 10 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, so sind es heute rund 88 Prozent, also etwa 73 Mill. Bürger in einer von 103 gesetzlichen Krankenkassen. (Stand 01.2021)

Diese gesetzlichen Krankenkassen, die natürlich miteinander in Konkurrenz stehen, gliedern sich auf in : [1]

Anzahl Bezeichnung Pflichtversicherte
(ohne mitversicherte Angehörige)
Angestellte [1][2]
11 Allgemeine Ortskrankenkassen 27.023.723 64.712
6 Ersatzkassen 2.147.495 45.286
6 Innungskrankenkasse 5.170.856 10.597
78 Betriebskrankenkassen 10.890.492 70.043
1 Knappschaft-Bahn-See 1.502.529 keine Angabe
1 Landwirtschaftliche Krankenkasse 566.668 keine Angabe
103 Gesamt 47.301.763 ca.  192.698

Rund neun Millionen weitere Bürger sind Vollversicherte der 47 privaten Krankenversicherung.

Die restlichen Bürger sind über besondere Versorgungsformen, wie z. B. die freie Heilfürsorge der Bundeswehr, versichert.

Überwacht werden sollen die verschiedenen Krankenkassen durch das “Bundesamt für Soziale Sicherung“.

2-Klassensystem in einer demokratischen Gesellschaft

Bismarck würde wahrscheinlich verständnislos den Kopf schütteln, wenn er erleben würde, was aus seiner Idee geworden ist.

Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen bieten auf Grund des immer herrschenden Konkurrenzkampfes natürlich unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an. Auch wenn von Seiten der Regierung (halbherzig) versucht wurde regulierend einzugreifen und man den Beitragssatz vereinheitlichte (z.Zt. 14,6% bzw. 14%), so haben die verschiedenen Versicherungen doch die Möglichkeit auf die Preisgestaltung gleich zweimal Einfluss zu nehmen :

  • durch eine Anpassung der gewährten Leistungen
  • durch die selbstständige Festlegung des prozentualen Zusatzbeitrag zum Beitrag

Dieser gesetzlich zugesicherte Zusatzbeitrag, der von den Krankenkassen frei bestimmt werden kann, liegt je nach Krankenkasse zwischen 0,2% und 2,7% liegen.[3] Schon hier hat der gesetzlich Versicherte die Qual der Wahl auf einer Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten das für ihn Beste herauszusuchen.

Jeder Arbeiter und Angestellte in Deutschland ist verpflichtet in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen.
Wirklich jeder ?
Nein. Sehen wir mal von den Politikern und Beamten ab, für die in einem Staat, in dem alle Menschen gemäß der Verfassung “gleich“ sein und auch gleiche Rechte und Pflichten haben sollten, Sonderreglungen gibt, so sind es die Besserverdienenden, die sich (wieder einmal) aus der Solidargemeinschaft ausklinken können. Wie schon bei der Rentenversicherung gibt es auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Bemessungsgrenze. Diese bewirkt gleich zweierlei : [4]

  • ab einem Einkommen von jährlich 58.050 € oder monatlich 4.837,50 € beträgt der Beitrag immer rund 365 € (ohne Zusatzbeitrag)
  • gänzlich von der Versicherungspflicht befreit sind Arbeitnehmer und Angestellte ab einem Jahresabkommen von 64.350 € jährlich oder 5.362,50 € monatlich

Hier wird überdeutlich, dass von einer Solidargemeinschaft nicht gesprochen werden kann. Aber dies kennen wir ja auch schon von der gesetzlichen Rentenversicherung. Keine der starken Schultern des Landes tragen die Last mit, mit der sich schwache Schultern abquälen.

Unverständlich ist auch die Trennung von gesetzlicher Kranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung. Offensichtlich liegen hier aber ebenfalls wirtschaftliche Interessen zu Grunde. Während Gewinne nicht der öffentlichen Hand zu gute kommen, müssen Verluste durch den Steuerzahler getragen werden.

Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche Vereinigungen sind in Deutschland gemäß § 77 Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig.

Es gibt in Deutschland 17 Kassenärztlichen Vereinigungen, die alle wiederrum Mitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind.[5]
Diese Vereinigungen sind u.A. für die Abrechnung der niedergelassenen und zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zuständig.

Hierzu dient ein pompöses Regelwerk, indem festgehalten wird, welcher Arzt oder Therapeut zu welchem Zeitpunkt, welche Leistung in Verbindung mit anderen Leistungen oder alleine erbringen darf oder kann und wie viele Abrechnungspunkte er dafür bekommt. Pro Abrechnungspunkt erhält er einen bestimmten Wertesatz, der jeden Monat durch die kassenärztliche Vereinigung neu festgelegt wird. Dieser Wert ergibt sich aus den im Abrechnungszeitraum insgesamt eingezahlten Beiträgen, abzüglich Kosten, Gehälter und Provisionen, dividiert durch die im gleichen Zeitraum abgerechneten Punkte.

Zwar wird auf diese Weise vermieden, dass die Kosten im Gesundheitswesen die Ausgaben übersteigen, jedoch zu Lasten der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten. Diese wissen zum Quartalsende nicht, was sie im Abrechnungszeitraum eingenommen haben.

Aus Vielen etwas Großes machen

Die SGV plant eine Neustrukturierung des gesetzlichen Krankenkassenbereichs :

  • Alle Leistungen im Bereich medizinische Betreuung und Versorgung sollen zentral und aus einer Kasse bezahlt werden.
  • Dazu sollen alle Krankenkassen gleich welcher Art zusammengefasst und fusioniert werden.
  • Die Pflegeversicherung wird mit der Krankenkasse zusammengeführt
  • Die Datenbestände sind zu bündeln und zentral zu verwalten.
  • Alle kassenärztlichen Vereinigungen und Abrechnungsstellen werden in die Krankenkasse integriert
  • Einheitliche Richtlinien, Beiträge und Abrechnungsmodalitäten garantieren eine nachvollziehbare und kostengünstige Abwicklung des Tagesgeschäfts
  • Beitragsbemessungsgrenzen und Freigrenzen werden ersatzlos gestrichen
  • Jeder mit steuerpflichtigem Einkommen bezahlt ungeachtet seines Verdienstes und seiner beruflichen Stellung einen prozentualen Beitrag in die Krankenversicherung ein
  • Die Krankenkassen überprüfen die Kosten für Medikamente und Heilmittel. Dazu werden die Pharmaunternehmen bzw. Hersteller gesetzlich verpflichtet Kalkulationen zu den Produkten offen zu legen.

Der Vorteil liegt klar auf der Hand :

  • Kostenreduzierung bei Immobilien und Personal. Diese ganzen Kosten gingen bisher zu Lasten der Beitragszahler, nun kommen die Einsparungen ihnen zu Gute
  • Vereinfachte Abrechnungen durch Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen ermöglichen dem Arzt oder Therapeuten ein übersichtliches Finanzmanagement und gibt ihnen finanzielle Sicherheit
  • Für jeden Patienten die qualitativ gleiche medizinische Betreuung, Abschaffung der Zweiklassenmedizin
  • Keine überteuerten Medikamente oder Hilfsmittel. Wir sehen nicht ein, dass zum Beispiel Medikamente, die in Deutschland produziert werden, im Ausland, insbesondere im Europäischen, wesentlich billiger verkauft werden als hier in Deutschland. Auch sogenannte Reimporte sind zu unterbinden.
  • Flexibleres Handeln bei Versorgungsengpässen in der geographischen Versorgung der Bürger.
  • Bessere Überwachung im Bereich Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime.

Eine solche Umstrukturierung würde sich schnell umsetzen lassen und den Staatshaushalt, vor allem aber die Bürger entlasten. Der Beitragssatz könnte auf diese Weise binnen kürzester Zeit unter die 10% Grenze fallen und unter dem Strich nicht nur mehr Netto am Monatsanfang bedeuten, sondern sich auch positiv auf die Wirtschaft auswirken.

[1]  https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Krankenkassen
[2]  teilweise selbst recherchiert, teilweise geschätzt
[3]https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag/
[4]https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/beitragsbemessungsgrenzen-2021
[5]https://www.kbv.de/html/432.php

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