Ihr Warenkorb

für diesen Fachbereich suchen wir eine Person, die sich zutraut, diesen zu betreuen.

Weitere Informationen unter:

info(at)sgv-partei.de

Die Außenpolitik der SGV im Wandel der Zeit

Außenreflektion innerer Werte

Ein Artikel von Dieter Jakobs (05.2021)

 

Definieren wir den Begriff „Außenpolitik“ , so umfasst er die Summe aller Handlungen, Absichten und Erklärungen eines Staates, deren Bestimmung es ist, die Beziehungen des Staates zu anderen Staaten zu beeinflussen und zu regeln.
In der Praxis erfolgt dieses Handeln vorrangig durch den politischen Repräsentanten, seinem Außenminister.
Die tagespolitische und administrative Vertretung der Außenpolitik eines Landes in einem anderen Staat übernimmt üblicherweise ein Botschafter.

Kurz und einfach ausgedrückt definiert Außenpolitik unser Verhältnis zu anderen Staaten, zum Rest der Welt. Abgetrennt hiervon muss man allerdings die Europapolitik betrachten, da hier nicht einzelne Staaten und deren Außenpolitik Berücksichtigung finden muss, sondern eine gesamte Staatengemeinschaft.

Die Außenpolitik der SGV im Allgemeinen wird sich an folgenden Punkten und Grundsätzen orientieren:

  • Beachtung der Menschenrechte durch andere Staaten
  • Beachtung ökologischer Standards
  • Beachtung von Tierschutzregeln
  • Hilfseinsätze für bedürftige Staaten und sinnvoller Einsatz von Geldern
  • Eindämmung von Fluchtursachen
  • Kontrolle von Waffenexporten
  • Vermeidung von Steuerdumping und Verfolgung von Steuerflucht
  • Sinnvolle wirtschaftliche Kooperationen

Zum besseren Verständnis der einzelnen Punkte hier einige Beispiele :

Zum ersten Punkt – Beachtung der Menschenrechte

Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen.[1] Auf internationaler Ebene wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die einen universalen und globalen Anspruch hat, jedoch nicht formalrechtlich bindend ist.[2] Bis heute wurden insgesamt 9 weiterführende Konventionen verabschiedet und von der überwiegenden Mehrheit der Staaten ratifiziert.

Um nur einige zu nennen:

  • die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953,
  • die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969,
  • die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981,
  • die Arabische Charta der Menschenrechte von 1994
  • die asiatische Menschenrechtsdeklaration von 2012.

Zudem gibt es weitere regionale Verträge und Abkommen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. [3]

Trotzdem kommt es bis heute in vielen Staaten immer noch zu schwerwiegenden und teils systematischen Menschenrechtsverstößen. Diese werden durch eine Vielzahl von Institutionen dokumentiert und angeprangert. Auf Ebene der Vereinten Nationen ist dafür der Hochkommissar für Menschenrechte zuständig, der einen jährlichen Human Rights Report veröffentlicht. [4]
Darüber hinaus überwacht auch eine Vielzahl von privaten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch die Umsetzung und Achtung von Menschenrechten.

Ein maßgeblicher Punkt in Verhandlungen mit Drittstaaten, z.Bsp. in Punkto Wirtschaft oder Finanzhilfen, ist unter anderem immer die Einhaltung der manifestierten Grundrechte; notfalls sind diese unter Androhung von Sanktionen einzufordern.

Zum zweiten Punkt – Beachtung ökologische Standards

Einen generell ökologischen Standard gibt es leider nicht, sodass eine bezeichnende Begriffsdefinition nicht erfolgen kann. In der Regel geht es darum etwas so auszuführen, dass die Umwelt nur geringfügig oder keinen Schaden nimmt.
Ökologische Standards gibt es in fast allen Bereichen des täglichen Lebens.

Wer sich mit der Umweltpolitik der SGV befasst hat weiß, dass wir hier extrem hohe Ansprüche stellen, ohne jedoch die Realität und die Praxis aus den Augen zu verlieren.

Im außenpolitischen Bereich ist darauf zu achten, dass einerseits die hohen Ansprüche unserer Politik als Maßstab herhalten, andererseits aber die Möglichkeiten anderer Länder Berücksichtigung finden. Eventuell Unterstützung und Hilfe anzubieten, ohne dadurch auf innerpolitische Strukturen Einfluss zu nehmen, ist für uns selbstverständlich.

Zum dritten Punkt – Beachtung von Tierschutzregeln

Innenpolitisch ist Tierschutz eines unserer zentralen Themen. Um glaubwürdig zu sein muss dies auch in der Außenpolitik zum Ausdruck kommen. Dies gilt insbesondere im Bezug auf Lebendtiertransporte, ökologisch biologische Tierhaltung, Einhaltung hygienischer Standards und auch die Arbeitsbedingungen in landwirtschaftlichen Betrieben bzw. in der Verarbeitungsindustrie.

Zum vierten Punkt –
Hilfseinsätze für bedürftige Staaten und sinnvoller Einsatz von Geldern

Die Neuorientierung im Bereich Verteidigung ermöglicht es uns, weitreichende humanitäre Hilfen auf der ganzen Welt anzubieten und umzusetzen. Um hier Ressourcen sinnvoll einzusetzen, ist in der Regel diese auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ ausgerichtet. Dazu gehört u.a. auch die Bereitstellung erster Equipments, die Ausbildung von Menschen, die ihr Wissen unmittelbar an andere weitergeben (Training by Trainer), medizinische Grundversorgung uvam. Die Hilfe darf sich aber nur auf den Notstand selbst beziehen, ohne sich am eigentlichen Grund zu orientieren. „Selbst schuld“ darf kein Verweigerungsmerkmal sein.

Zum fünften Punkt – Eindämmung von Fluchtursachen

Außenpolitisch gilt es, das Übel an der Wurzel zu packen. Fluchtursachen erkennen, gegensteuern, verhandeln über humanitäre Hilfe, Konfliktlösungen anbieten, aber ohne sich in innere Angelegenheiten der betroffenen Staaten einzumischen, ist ein extrem sensibles Unterfangen, welches mit viel Fingerspitzengefühl betrieben werden muss.

Auf keinen Fall darf es von deutscher Seite Angebote von militärischen Aktivitäten oder Kampfeinsätze geben. Unser Beitrag zu einem möglichen Frieden bei kriegerischen Auseinandersetzungen muss sich auf medizinische Betreuung und Hilfe beim Wiederaufbau beschränken.

Zum sechsten Punkt – Kontrolle von Waffenexporten

Deutschland gilt weltweit mit als einer der größten Rüstungsexporteure und steht im Ranking an Platz 4, auch wenn der Abstand zu Platz 1 (USA) im Verhältnis 5,5% zu 37% recht deutlich ausfällt.[5] Insbesondere der Export von Kriegsschiffen und Panzern stellt Deutschland vor ein nicht zu verachtendes Problem :  Die Kontrolle und Nachverfolgung von Exportgütern im militärischen Bereich.

Gerade in diesem Bereich muss die Außenpolitik in Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft ein realistisches Konzept ausdenken, in dem nach Möglichkeit Waffenexporte aus Deutschland nur noch in Staaten möglich sind die der NATO angehören und eine Weiterveräußerung ausschließen. Ganz auf Waffenproduktion und Rüstungsexport zu verzichten ist aus arbeitspolitischer Sicht nicht anzuraten.

Zum siebten Punkt – Vermeidung von Steuerdumping, Steuerflucht

Steuerdumping beschreibt die Praxis diverser Staaten, Steuern für Unternehmen relativ niedrig zu halten. Dies steigert die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Ländern um den Kampf von Unternehmenssitzen.

Ergo, wer die wenigsten Steuern verlangt, lockt die meisten Unternehmen in sein Land. Folglich kurbelt das die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt an und somit auch die Einnahmen durch Konsum etc.
Luxemburg und mittlerweile Großbritannien (Irland) sind hier nennhafte Kandidaten.
Dehnt ein Staat zudem diese Praxis auf Privatpersonen aus und gewährt zudem noch Steuersicherheit, fördert dies die Steuerflucht und erschwert den betroffenen Staaten die Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen.
Dies Beeinträchtigt nicht nur die finanzielle Struktur unseres Landes, sondern führt unter Umständen auch zu höheren Steuern und Abgaben – zu Lasten des braven Steuerzahlers.

Hier kann die Außenpolitik Druck auf solche Staaten ausüben und als letzte Maßnahme sogar auf Sanktionen zurückgreifen.

Zum achten Punkt – Sinnvolle wirtschaftliche Kooperationen

 

Wirtschaftliche Kooperation kann auf vielfache Weise erfolgen und ist selbst sehr variabel.
Um so wichtiger ist es von Anfang an eine klare Linie aufzuzeigen, die vom Verhandlungspartner nicht überschritten werden darf. Diesbezüglich muss es sich auch nicht um den eigentlichen Vertragsbereich handeln. Wie bereits angesprochen, können auch andere Abhängigkeiten geschaffen werden, so z.Bsp.:

  • Polen und Ungarn zählen innerhalb der EU zu den größten Nettobeziehern von Geldern. Andererseits werden genau von diesen beiden Ländern keine Unterstützung einer europäischen Flüchtlingspolitik gewährt. Menschenrechte werden verletzt, z.Bsp. das Recht auf freie Meinungsäußerung, gerade in Presse und Medien. Hier muss hart vorgegangen werden im Rahmen der Außenpolitik und Subventionen gestrichen bzw. gekürzt werden. Es kann nicht sein, dass Vorteile gern genommen werden, aber Leistungen nicht erbracht werden.
  • Steuerschlupflöcher wie in Irland, Niederlande, Luxemburg, die dem deutschen Staat massiv schaden. Hier muss die Außenpolitik in Koordination mit Wirtschaft- und Finanzministerium für klare Regeln sorgen und bei Nichteinhaltung Sanktionen durchsetzen.
  • Northstream 2 und der versuchte Einfluss der USA diese Kooperation mit Russland zu stoppen, aus reinem Eigeninteresse der USA. Wir von der SGV wollen in Außen- und Wirtschaftspolitik aus sachlich fundierten Gründen mehr Zusammenarbeit mit Russland. Wir, als souveräner Staat, dürfen zudem niemanden erlauben, sich in unsere Politik einzumischen.

Auch in Punkto Europapolitik heißt es wieder auf einen vernünftigen Rahmen zu kommen. Nicht alles muss einheitlich geregelt sein. Regionale Belange müssen wieder verstärkt Berücksichtigung finden. Zudem sind gerade Währungsfond und die Verteilung von Hilfsmitteln stark in die Kritik geraten. Es macht keinen Sinn Gelder im „Gießkannenprinzip“ zu verteilen, ohne entsprechende Voraussetzungen und Vorgaben zu schaffen. An entsprechenden Kontrollen fehlt es vollständig. Gerade hier sind deutsche Interessen wieder stärker in den Vordergrund zu bringen.

Eine Außenpolitik der SGV fördert sinnvolle Kooperationen mit allen Staaten, die oben genannte Richtlinien unserer Außenpolitik erfüllen, und sanktioniert Verstöße dagegen. Unsere Außenpolitik fördert Menschenrechte und den Schutz der Natur und der Umwelt in höchstem Maße. Darüber hinaus fördert unsere Außenpolitik erstrebenswertes Leben in Drittländern, um Fluchtursachen zu bekämpfen. Wenn schon Deutschland in Europa der größte Zahlungsgeber ist, dann sollten deutsche Interessen auch stärker vertreten sein. Hier sollte auch Einfluss auf die Größe des Europäischen Parlaments genommen werden, dem die „Aufblähung“ ähnlich unserem eigenen Bundestag droht.

Allgemein gesprochen steht die SGV-Partei auch im Bereich Außenpolitik zu solidarischen und gerechten Veränderungen zum Wohle der gesamten Bevölkerung in Deutschland, ganz nach dem Sinn des Amtseides, der durch die heutigen „Würdenträger“ immer mehr mit Füßen getreten wird.

[1] Matthias Koenig: Menschenrechte. Frankfurt am Main 2005, S. 12.
[2] Johannes Morsink: The Universal Declaration of Human Rights. Origins, Drafting, and Intent. Philadelphia 1999.
[3] Waldemar Hummer, Wolfram Karl: Regionaler Menschenrechtsschutz.  Baden-Baden 2009
[4] Annual Report/Appeal. OHCHR, abgerufen am 15. Januar 2019
[5] https://www.sipri.org/media/press-release/2019/global-arms-trade-usa-increases-dominance-arms-flows-middle-east-surge-says-sipri

Accessibility Toolbar