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Angelika Ehret (Angie)

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Generalsekretär Landesverband Bayern

Geboren: 1957 in Bad Aibling
Familienstand: alleinstehend, zwei erwachsene Kinder, zwei Enkel
Wohnort: Simbach in Bayern
Beruf: Arzthelferin, Kaufmännische Angestellte
Aktuelle Tätigkeit: seit dem 01.10.21 Rentnerin
Erfahrungen/Stärken: Ich kann sehr gut auf Menschen zugehen, ihnen zuhören, mich in sie hineinversetzen und auf sie eingehen. Herausforderungen sind mir Ansporn – mit Besonnenheit und Geduld löse ich zielstrebig anstehende Aufgaben.
Wofür ich mich einsetze: Ich stehe für

  • ein zentrales, einheitlichtes Schul- und Bildungssystem mit gleichen Chancen
  • die besten Lehrer und Lernbedingungen für unsere Kinder
  • sanierte und top ausgestattete Gesamtschulen
  • Ganztagsbetreuung der Schüler
  • weniger Schülern je Klasse
  • kostenlose Vorschulangebote für alle Kinder
  • Familien mit Kindern mehr steuerlich entlasten und fördern.

Kontakt:

kfb(at)sgv-partei.de

Kultur

 

befindet sich im Aufbau


Familie

 

befindet sich noch im Aufbau

 

Bildung

Das Kultusministerium ist die oberste Verwaltungsbehörde für Schule, Bildung, sowie teilweise auch für Hochschulen und Familie.

Bildung und Schulwesen ist bisher Ländersache.

Wir sind der Meinung, dass dies auf die Bundesebene gehört, damit es auch in Deutschland ein einheitliches Schulsystem gibt und nicht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.

Hamburg hat als einziges Bundesland eine Vorschule, damit die Kinder auf den „Lebensabschnitt Schule“ optimal vorbereitet werden können.

Einige wenige Bundesländer haben einen sogenannten Schulkindergarten bzw. Schulförderklassen, die im Großen und Ganzen die Kinder ebenfalls auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten.

In anderen Bundesländern, werden die Kinder im letzten Kindergartenjahr 1 – 2 mal wöchentlich für 2 Stunden mit einem Vorschulprogramm darauf vorbereitet.

Damit hier Chancengleichheit besteht, schlagen wir vor, dass jedes Kind im letzten Jahr vor der Einschulung eine Vorschule bzw. Schulkindergarten besucht und hier keine Zuzahlungen zu leisten sind.

Zum besseren Verständnis nachstehend die Schulsysteme Bayern, Hamburg und Sachsen.

Schulsystem Bayern

Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen.

Grundsätzlich gilt:
Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen.
Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet daher keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Generell sollten Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bei ihren Entscheidungen berücksichtigen, dass ein Wechsel zwischen den Schularten auch später noch möglich ist.

https://www.km.bayern.de/schularten

Beispiel Hamburg :

Grundschule

Die Grundschule umfasst die ersten vier Schuljahre. Unterrichtet werden Lesen und Schreiben in deutscher Sprache, sowie grundlegende Inhalte in den Fächern Mathematik, Englisch, Musik, Kunst und Sport. Am Ende der vierten Klasse entscheiden die Eltern, welche weiterführende Schulform ihr Kind besuchen soll: eine Stadtteilschule oder ein Gymnasium.

Gymnasium

Gymnasien vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung. An einem Gymnasium kann Ihr Kind nach weiteren acht Schuljahren die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden in relativ homogenen Lerngruppen auf die Aufnahme eines Studiums vorbereitet und besonders gefördert. Am Ende der zwölften Klasse wird die Abiturprüfung abgelegt. Abiturientinnen und Abiturienten können ihren Bildungsweg entweder an einer Universität, einer Hochschule oder in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortsetzen.

Stadtteilschule

Die Stadtteilschule ist eine besondere Hamburger Schulform. An Stadtteilschulen können Schülerinnen und Schüler sowohl den Ersten und Mittleren Bildungsabschluss, als auch das Abitur erwerben. So besteht zum einen die Möglichkeit, nach Klasse 9 oder 10 eine Berufsausbildung zu beginnen. Alternativ kann Ihr Kind aber auch studieren, wenn es nach weiteren Schuljahren an der Stadtteilschule das Abitur ablegt. Die Abiturprüfungen an der Stadtteilschule finden im 13. Schuljahr statt.

Hamburger Schulabschlüsse im Überblick

An Hamburger Schulen kann das Kind die folgenden Schulabschlüsse erwerben:

  • „Erster Bildungsabschluss“ nach Klasse 9
  • „Mittlerer Bildungsabschluss“ nach Klasse 10
  • „Abitur“ auf dem Gymnasium nach Klasse 12
  • „Abitur“ auf der Stadtteilschule nach Klasse 13

Der Erste oder der Mittlere Bildungsabschluss sind in der Regel die Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Universität oder Hochschule (Hochschulzugangsberechtigung).

https://welcome.hamburg.de/schule/4590380/schulstruktur/

Beispiel Sachsen:

Das sächsische Schulsystem gibt jedem eine Chance. Und so manchem auch eine zweite. Denn die Schülerinnen und Schüler bringen ganz unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen mit. Deshalb führen sächsische Schulen auf verschiedenen Wegen zum Erfolg. 

Die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten berücksichtigen die persönliche Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler und schaffen die Basis für lebenslanges Lernen. Dabei ist nicht nur Fachwissen gefragt. Es geht ebenso darum, sich in einer immer komplexeren und sich rasch verändernden Lebenswelt zu orientieren.

https://www.schule.sachsen.de/saechsisches-schulsystem-3979.html

Unterschiedliche Schulsysteme schließen Chancengleichheit aus !

 

Wie wir daraus ersehen können, hat jedes Bundesland ein eigenes System. Hier bedarf es dringendst einer Änderung auf Bundesebene, damit Kinder, zum Beispiel bei einem Wohnrtwechsel von einem Bundesland in ein anderes, nicht auf der Strecke bleiben.

Auch ist es dringend notwendig die Bewertung der Schulabschlüsse gleich zu gestalten. Der Schulabschluss eines Kindes aus Schleswig-Holstein darf nicht minderwertiger bewertet werden, wie der Abschluss eines Kindes aus Bayern. Das ist diskiminierend und verstößt zudem gegen unser Grundgesetz.

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