Überwachung und Verhinderung von unnötigen staatlichen Ausgaben, oft als Steuerverschwendung bezeichnet, ist ein hochbrisantes Thema, von dem wir uns aber nicht abschrecken lassen.

Es gehört zu den Aufgaben einer Regierung, die Ausgaben auf einem erträglichen und finanzierbaren Maß zu halten. Steuerverschwendungen sind ebenso zu vermeiden, wie unkontrollierbare Steigerungen bei Steuern und Abgaben. Welche Ausmaße so etwas annehmen kann zeigen uns Beispiele, wie die Sanierung der Gorch Fock, der Bau des Flughafens BER und viele andere mehr.

Darum fordern wir:

  1. Die Verschwendung von Steuergeldern in Behörden und Ministerien ist gesetzlich zu unterbinden.
  2. Die Ermittlungsbehörden sind zu verpflichten bei Verdacht Ermittlungen aufzunehmen, ungeachtet einer eventuellen Immunität auf Grund eines politischen Amtes.
  3. Auch ohne sachlichen Hinweis ist in solchen Fällen zu ermitteln, in denen Ausgaben einen vorher vereinbarten Wert erheblich überschreiten.
  4. Vorsätzlich oder grob-fahrlässig unsinnig ausgegebene Steuergelder müssen per Gesetz zurückgefordert werden und fließen in einen Strukturfonds, der diese Gelder sinnvoll und zielorientiert dort einsetzt, wo sie am nötigsten gebraucht werden.
  5. Die Verantwortlichen müssen konsequent ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Persönliche Haftung darf nicht ausgeschlossen sein.
  6. Konsequente Vermeidung von Beraterverträgen mit überzogenen Honoraren.

Ziel der Volksvertreten muss es sein, die Ausgaben des Staates so zu gestalten, dass Bürger und Unternehmer durch die notwendigen Steuern und Abgaben nicht mehr als unbedingt erforderlich belastet werden.

Ein Staat, der seine Ausgaben nicht unter Kontrolle hat, versagt, weil er das ihm von uns Steuerzahlern anvertraute Geld verschwendet.