Die Verfassungsklage
Ein Zwischenbericht von Bernhard Steffen
Um es gleich voran zu stellen – ich bin kein Jurist, habe kein Jura studiert, kein Examen abgelegt. Ich versuche hier nur in verständlichen Worten das weiterzugeben, was mir Juristen vermittelt haben.
Vielen unseren Mitgliedern wird unser Vorhaben bekannt sein, auch wenn man in der letzten Zeit nicht mehr viel davon gehört hat.
Um aber alle neuen Mitglieder und Interessierte aufzuklären und auf den aktuellen Stand zu bringen, hier die Vorgeschichte :
Als die Gründer die SGV ins Leben riefen war ihnen bewusst, dass es in einem Bereich unseres Sozialstaates ganz besonderen Handlungsbedarf gab, bei der Armut und speziell bei der Altersarmut.
Die Ungerechtigkeiten bei der Rente, die Bevorzugung der Pensionen, die Gesetzesverstöße – all das veranlasste den ersten Vorstand sich auf die Suche zu machen, wie man in diesem Bereich relativ schnell Abhilfe schaffen könnte. Nach einigem Hin und Her entschied man sich für eine Verfassungsklage in Karlsruhe.
Ein langer und steiniger Weg
Nun widersprechen sich Verfassungsklage und die Forderung nach schnell, wenn man den Weg betrachtet, den man gehen muss. Hier einmal tabellarisch aufgeführt :
1.) man braucht einen neuen Rentenbescheid eines Bürgers
2.) man legt Widerspruch gegen den Rentenbescheid bei der Rentenversicherung ein und erwartet die Ablehnung
3.) gegen die Ablehnung legt man wieder Widerspruch ein – erneut warten
4.) gegen die erneute Ablehnung reicht man nun Klage beim Verwaltungsgericht ein und begründet entsprechend
5.) gegen die Klageabweisung reicht man Klage beim Oberverwaltungsgericht ein – auch wieder begründen
6.) Die nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht
7.) Und schließlich sind wir beim Verfassungsgericht angekommen
Soweit bis hierher, denn da wollen wir ja erstmal hin.
Vom Widerspruch bis hin zum Verfassungsgericht wird es so etwas 5 Jahre brauchen, wenn man Glück hat. Die Kosten für einen qualifizierten und versierten Anwalt dürften sich dabei auf ca. 100.000 € belaufen – und man ist ja noch nicht am Ende.
Auch ob man auf diesem Weg Erfolg haben wird, der sich dann auch erst nach weiteren Jahren zäher Verhandlungen einstellen würde, bleibt dabei fraglich, zumal es schon so einige abgewiesenen Verfassungsklagen in der Hinsicht gibt.
Die Abkürzung
Wie auch in einer natürlichen Landschaft findet man in den Katakomben der Justiz auch mal eine Abkürzung – wenn man lange genug sucht.
In dieser Anfangszeit stieß zur SGV die Plattform „Gemeinsam gegen Altersarmut“, die sich schon sehr lange mit dem Thema beschäftigt hatte. Die beiden Admins, Wolfgang Baumhackl und Bernhard Steffen, hatten schon mit viel Arbeits-, Zeit-, Geldaufwand und personeller Unterstützung ein Grundgerüst für ein Konzept zur Bekämpfung der Altersarmut ausgearbeitet.
Verhandlungen zwischen dem damaligen 1. Vorsitzenden der SGV, Dieter Jakobs, und Herrn Steffen führten dazu, dass die SGV das Konzept nahezu unverändert in ihr Parteiprogramm aufnahmen.
Parallel dazu suchte der gesamte Parteivorstand nach kompetenter, qualifizierter Rechtsvertretung im Bereich Sozial- und Rentenrecht und fand Unterstützung bei der Fachanwältin für Sozialrecht, Karin Mettendorf, aus der Kanzlei Kühn & Coll in Homburg (Saar) sowie Verfassungsrechtler Prof. Dr. H. Zuck, Honorarprofessor an der Hochschule Heilbronn.
Nach vielen gemeinsamen Gesprächen entschloss man sich zu einem eher ungewöhnlichen Weg :
Die Punkte 1 bis 3 bleiben bestehen. Sie sind Grundvoraussetzung. Dann wird man gegen die erneute Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht ein legen.
Gleichzeitig stellt man Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Entscheidung durch das BVerfG. Damit soll der Richter veranlasst werden in der Sache selbst nicht zu entscheiden, sondern dieses Urteil dem Verfassungsgericht zu überlassen.
Damit fallen die restlichen Punkte weg und man spart an die 3 Jahre an Zeit aber auch ca. 60.000 €.
Durch das Urteil des BVerfG im Bezug auf die Gleichheit bei der Versteuerung von Pensionen und Renten eröffnete das BVerfG selbst die Tür für eine solche noch nie zuvor verwendete Klagebegründung.
Nach dem „Trierer Grundsatz“ (Juristische Fakultät der Universität Trier) bedeutet das Gleichheitsprinzip, dass Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleichbehandelt werden darf. Pensionen und Renten sind als Altersversorgung demnach gleich zu behandeln.
Bezogen auf diesen Grundsatz steht fest, dass unser Rentensystem gegen das Gleichheitsprinzip aus Art. 3 Absatz 1 in Verbindung Absatz 3 GG verstößt.
In einem früheren Urteil hatte das Verfassungsgericht bereits festgestellt, dass die Auflistung aus dem Absatz 3 dieses Artikels nicht abschließend ist. Demzufolge darf auch niemand auf Grund seines Berufstandes bevorzugt oder benachteiligt werden.
Laienhaft zusammengefasst bedeutet das im Zusammenhang, dass Renten und Pensionen beides Altersversorgung ist und als sachlich Gleich gestellt werden muss. Daher darf es auch nicht ungleich behandelt werden.
Warum geht es nicht weiter ?
Das Problem, was von Anbeginn wie ein Damoklesschwert über der Klage hing war zum einen die für unsere Partei extrem hohen Vorauszahlungen, zum anderen das schon hohe Alter des Prof. Dr. Zuck.
Der bis heute bei uns eingegangene Spendeneingang ist nach wie vor zu gering, zumal die Höhe der Anzahlung für die Rechtsanwaltskanzlei inzwischen sich mehr als verdoppelt hat. Zudem ist Prof. Dr. Zuck in der Zwischenzeit verstorben. Ob sein Sohn, der die Kanzlei weiter betreibt, bereit ist uns auch weiter zu vertreten steht zurzeit noch nicht fest. Entsprechende Gespräche müssen noch geführt werden.
Bevor wir jetzt in der Sache selbst weitergehen – denn der Wille, die Verfassungsklage nach Karlsruhe zu bringen, ist ungebrochen – möchten wir aber den notwendigen finanziellen Rückhalt bilden.
Darum bitten wir alle, in Kenntnis unseres Vorhabens sich an der Finanzierung durch eine Spende zu beteiligen und auch die Werbetrommel zu rühren.
Die Bankverbindung bei der Nord-Ost-Sparkasse ist :
IBAN : DE42 2175 0000 0165 9020 57
BIC : NOLADE21NOS
Spendenquittungen werden selbstverständlich ausgestellt.
Aufgeschoben heißt hier nicht aufgehoben.
Wir bleiben am Ball und informieren, sobald sich etwas tut.