Außenreflektion innerer Werte Hier als PDF zum runterladen
Definieren wir den Begriff „Außenpolitik“, so umfasst er die Summe aller Handlungen,
Absichten und Erklärungen eines Staates, deren Bestimmung es ist, die Beziehungen
des Staates zu anderen Staaten zu beeinflussen und zu regeln.
In der Praxis erfolgt dieses Handeln vorrangig durch den politischen Repräsentanten,
seinem Außenminister.
Die tagespolitische und administrative Vertretung der Außenpolitik eines Landes in
einem anderen Staat übernimmt üblicherweise ein Botschafter.
Kurz und einfach ausgedrückt definiert Außenpolitik unser Verhältnis zu anderen
Staaten, zum Rest der Welt.
Abgetrennt hiervon sollte man allerdings die Europapolitik betrachten, da hier nicht die
Interessen einzelner Staaten und deren Außenpolitik, sondern eine gesamte
Staatengemeinschaft Berücksichtigung finden muss.
Die Außenpolitik der SGV im Allgemeinen wird sich an folgenden Punkten und
Grundsätzen orientieren:
1. Einhaltung der Menschenrechte
2. Berücksichtigung ökologischer Standards
3. Beachtung von Tierschutzregeln
4. Hilfseinsätze für bedürftige Staaten und sinnvoller Einsatz von Geldern
5. Eindämmung von Fluchtursachen
6. Kontrolle von Waffenexporten
7. Vermeidung von Steuerdumping und Verfolgung von Steuerflucht
8. Sinnvolle wirtschaftliche Kooperationen
9. Souveränität und Neutralität
Zum besseren Verständnis der einzelnen Punkte hier einige Beispiele :
Zum 1. Punkt - Einhaltung der Menschenrechte
Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und
Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins
gleichermaßen zustehen.1 Auf internationaler Ebene wurde 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte verabschiedet, die einen universalen und globalen Anspruch hat,
jedoch nicht formalrechtlich bindend ist.2
Bis heute wurden insgesamt 9 weiterführende Konventionen verabschiedet und von der
überwiegenden Mehrheit der Staaten ratifiziert.
Um nur einige zu nennen:
• die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953,
• die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969,
• die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981,
• die Arabische Charta der Menschenrechte von 1994
• die asiatische Menschenrechtsdeklaration von 2012.
Zudem gibt es weitere regionale Verträge und Abkommen, die sich für die Einhaltung
der Menschenrechte einsetzen. 3
Trotzdem kommt es bis heute in vielen Staaten immer noch zu schwerwiegenden und
teils systematischen Menschenrechtsverstößen. Diese werden durch eine Vielzahl von
Institutionen dokumentiert und angeprangert. Auf Ebene der Vereinten Nationen ist
dafür der „Hochkommissar für Menschenrechte“ zuständig, der einen jährlichen „Human
Rights Report“ veröffentlicht. 4
Darüber hinaus überwacht auch eine Vielzahl von privaten Organisationen wie „Amnesty
International“ oder „Human Rights Watch“ die Umsetzung und Achtung von
Menschenrechten.
Ein maßgeblicher Punkt in Verhandlungen mit Drittstaaten z.Bsp. in Punkto Wirtschaft
oder Finanzhilfen muss unter Anderem immer sein, die Einhaltung der in den Verträgen
manifestierten Grundrechte zu beachten und notfalls als Bedingung deren Beachtung zu
fordern.
Zum 2. Punkt - Berücksichtigung ökologische Standards
Einen generell ökologischen Standard gibt es leider nicht, sodass eine bezeichnende
Begriffsdefinition nicht erfolgen kann. In der Regel geht es darum etwas so auszuführen,
dass die Umwelt nur geringfügig oder keinen Schaden nimmt.
Ökologische Standards gibt es in fast allen Bereichen des täglichen Lebens.
Wer sich mit der Umweltpolitik der SGV befasst weiß, dass wir hier extrem hohe
Ansprüche stellen, ohne jedoch die Realität und die Praxis aus den Augen zu verlieren.
Im außenpolitischen Bereich ist darauf zu achten, dass einerseits die hohen Ansprüche
unserer Politik als Maßstab herhalten, andererseits aber die Möglichkeiten anderer
Länder Berücksichtigung finden. Eventuell Unterstützung und Hilfe anzubieten, ohne
dadurch auf innerpolitische Strukturen Einfluss zu nehmen, ist für uns
selbstverständlich.
Zum 3. Punkt - Beachtung von Tierschutzregeln
Innenpolitisch ist Tierschutz eines unserer zentralen Themen.
Um glaubwürdig zu sein muss dies auch in der Außenpolitik zum Ausdruck kommen.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf Lebendtiertransporte, ökologisch biologische
Tierhaltung, Einhaltung hygienischer Standards und auch die Arbeitsbedingungen in
landwirtschaftlichen Betrieben bzw. in der Verarbeitungsindustrie.
Zum 4. Punkt - Hilfseinsätze für bedürftige Staaten und
sinnvoller Einsatz von Geldern
Die Neuorientierung im Bereich Verteidigung ermöglicht es uns, weitreichende
humanitäre Hilfen auf der ganzen Welt anzubieten und umzusetzen.
Um hier Ressourcen sinnvoll einsetzen zu können, ist in der Regel diese auf „Hilfe zur
Selbsthilfe“ ausgerichtet. Dazu gehört unter andern auch die Bereitstellung erster
Equipments, die Ausbildung von Menschen, die ihr Wissen unmittelbar an andere
weitergeben (Training by Trainer), medizinische Grundversorgung u.v.a.m.
Hierzu beabsichtigt die SGV auch, die Bundeswehr umzustrukturieren, die dann
entsprechende Hilfe im In- und Ausland anbieten und gewährleisten kann.
Die Hilfe darf sich aber nur auf den Notstand selbst beziehen, ohne sich am eigentlichen
Grund zu orientieren. „Selbst schuld“ darf kein Verweigerungsmerkmal sein.
Zum 5. Punkt - Eindämmung von Fluchtursachen
Ein großes Problem unserer Zeit ist der stetig andauernde Strom an Flüchtlinge, die
zusammen mit anderen Zuwanderern die Staaten zu überschwemmen scheinen.
Als eine Maßnahme gilt Innenpolitisch die Änderung und Neustrukturierung der
Bedingungen, unter denen bedürftige Menschen Hilfe in unserem Staat erwarten
können.
Außenpolitisch gilt es das Übel an der Wurzel zu packen. Fluchtursachen erkennen,
gegensteuern, verhandeln über humanitäre Hilfe, Konfliktlösungen anbieten, aber ohne
sich in innere Angelegenheiten der betroffenen Staaten einzumischen, ist ein extrem
sensibles Unterfangen, welches mit viel Fingerspitzengefühl betrieben werden muss.
Auf keinen Fall darf es von deutscher Seite Angebote von militärischen Aktivitäten oder
Kampfeinsätze geben. Unser Beitrag zu einem möglichen Frieden bei kriegerischen
Auseinandersetzungen muss sich auf medizinische Bereuung und Hilfe beim
Wiederaufbau beschränken.
Zum 6. Punkt - Kontrolle von Waffenexporten
Deutschland gilt weltweit mit als einer der größten Rüstungsexporteure und steht im
Ranking an Platz 4, auch wenn der Abstand zu Platz 1 (USA) im Verhältnis 5,5% zu
37% recht deutlich ausfällt. 5
Insbesondere der Export von Kriegsschiffen, Panzern und
Munition stell Deutschland vor ein nicht zu verachtendes Problem : Die Kontrolle und
Nachverfolgung von Exportgütern im militärischen Bereich.
Gerade hier muss die Außenpolitik in Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft ein
realistisches Konzept entwickeln, in dem nach Möglichkeit Waffenexporte aus
Deutschland nur noch in Staaten möglich sind, die der NATO angehören und eine
Weiterveräußerung ausschließen. Ganz auf Waffenproduktion und Rüstungsexport zu
verzichten ist aus arbeitspolitischer Sicht nicht anzuraten, sollte aber langfristig gesehen
nicht aus den Augen verloren gehen.
Zum 7. Punkt - Vermeidung von Steuerdumping, Steuerflucht
Steuerdumping beschreibt die Praxis diverser Staaten, Steuern für Unternehmen relativ
niedrig zu halten. Daraus ergibt sich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen
Ländern im Kampf um den Sitz von Unternehmen.
Wer die wenigsten Steuern verlangt lockt die meisten Unternehmen in sein Land.
Folglich kurbelt das die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt an und somit auch die
Einnahmen durch Konsum etc.
Luxemburg und mittlerweile Großbritannien (Irland) sind hier nennhafte Kandidaten.
Dehnt ein Staat diese Praxis auf Privatpersonen aus und gewährt zudem noch
Steuersicherheit, fördert dies die Steuerflucht und erschwert den betroffenen Staaten die
Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen.
Dies beeinträchtigt nicht nur die finanzielle Struktur unseres Landes, sondern führt unter
Umständen auch zu höheren Steuern und Abgaben – zu Lasten des braven
Steuerzahlers.
Hier kann die Außenpolitik Druck auf solche Staaten ausüben und als letzte Maßnahme
sogar auf Sanktionen zurückgreifen.
Zum 8. Punkt - Sinnvolle wirtschaftliche Kooperationen
Wirtschaftliche Kooperation kann auf vielfache Weise erfolgen und ist selbst sehr
variabel.
Umso wichtiger ist es von Anfang an eine klare Linie aufzuzeigen, die vom
Verhandlungspartner nicht überschritten werden darf. Diesbezüglich muss es sich auch
nicht um den eigentlichen Vertragsbereich handeln.
Wie bereits angesprochen können auch andere Abhängigkeiten geschaffen werden, so
z.Bsp.:
• Polen und Ungarn zählen innerhalb der EU zu den größten Nettobeziehern von
Geldern. Andererseits werden genau von diesen beiden Ländern keine
Unterstützung einer europäischen Flüchtlingspolitik gewährt. Menschenrechte
werden verletzt, z.Bsp. das Recht auf freie Meinungsäußerung gerade in Presse
und Medien. Hier muss im Rahmen der Außenpolitik hart vorgegangen und notfalls
auf die Kürzung oder gänzliche Streichung von Subventionen zurückgegriffen
werden. Es kann nicht sein, dass Vorteile gern genommen, aber Leistungen nicht
erbracht werden.
• Steuerschlupflöcher wie in Irland, Niederlande, Luxemburg, die dem deutschen
Staat massiv schaden. Hier muss die Außenpolitik in Koordination mit Wirtschaftund Finanzministerium für klare Regeln sorgen und bei Nichteinhaltung Sanktionen
durchsetzen
• Die durch unsere momentane Regierung aufgekündigten Kooperationen mit
Russland müssen wieder aufgenommen und neu verhandelt werden. Wir von der
SGV wollen in Außen- und Wirtschaftspolitik aus sachlich fundierten Gründen die
Zusammenarbeit mit Russland und China. Wir als souveräner Staat dürfen zudem
niemanden erlauben, sich in unsere Politik einzumischen, uns vorschreiben zu
wollen, woher und zu welchem Preis wir unsere Energie, Rohstoffe oder sonstige
Wirtschaftsgüter beziehen dürfen.
Auch in Punkto Europapolitik heißt es wieder auf einen vernünftigen Rahmen zu
kommen. Nicht alles muss einheitlich geregelt sein. Regionale Belange müssen wieder
verstärkt Berücksichtigung finden.
Zudem sind gerade Währungsfont und die Verteilung von Hilfsmitteln stark in die Kritik
geraten. Es macht keinen Sinn Gelder im „Gießkannenprinzip“ zu verteilen, ohne
entsprechende Voraussetzungen und Vorgaben zu schaffen. Auch an entsprechenden
Kontrollen fehlt es vollständig. Hier sind deutsche Interessen wieder stärker in den
Vordergrund zu bringen.
Zum 9. Punkt – Souveränität und Neutralität
Durch die Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten im Jahre 1990 wurde mit
Unterzeichnung und Ratifizierung der 2+4-Verträge die Souveränität Deutschlands
manifestiert. Zudem hat die UN- Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 die
Feindstaatenklausel durch Resolution 49/58 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt. Die
2+4-Verträge wurden so einem Friedensvertrag gleichgestellt.
Die SGV vertritt die Auffassung, dass diese Souveränität uns die Möglichkeit gibt, uns
dem Einfluss anderer Staaten weitestgehend zu entziehen. Wir müssen nur wieder
lernen eigene Entscheidungen zu treffen und diese auch konsequent durchzusetzen.
Mit Blick auf die Geschichte Deutschlands, die niemals in Vergessenheit geraten darf,
ergibt sich unserer Meinung nach eine Verpflichtung zur Neutralität gegenüber allen
anderen Staaten. Diese Neutralität sichert in Zukunft, dass sich die Vergangenheit nicht
wiederholen kann. Das dabei bestehende Verträge Berücksichtigung finden müssen, um
gegenüber dem Rest der Welt Zuverlässigkeit und Beständigkeit zu demonstrieren,
dürfte selbstverständlich sein.
Jedoch muss unsere zukünftige Außenpolitik darauf ausgerichtet sein, dass alle
Staaten, soweit wie möglich, als gleichwertige Partner behandelt werden, ohne dass
Deutschland sich in die inneren Angelegenheiten der Staaten einmischt.
Die Außenpolitik der SGV fördert sinnvolle Kooperationen mit allen Staaten, die oben
genannte Richtlinien unserer Außenpolitik erfüllen, und sanktioniert Verstöße dagegen.
Unsere Außenpolitik fördert Menschenrechte, den Schutz der Natur und der Umwelt in
höchstem Maße.
Darüber hinaus fördert unsere Außenpolitik lebenswertes Leben in Drittländern um
Fluchtursachen zu bekämpfen.
Allgemein gesprochen steht die SGV-Partei auch im Bereich Außenpolitik zu
solidarischen und gerechten Veränderungen zum Wohle der gesamten Bevölkerung in
Deutschland, ganz nach dem Sinn des Amtseides, der durch die heutigen
„Würdenträger“ immer mehr mit Füßen getreten wird.
1 Matthias Koenig: Menschenrechte. Frankfurt am Main 2005, S. 12.
2 Johannes Morsink: The Universal Declaration of Human Rights. Origins, Drafting, and Intent. Philadelphia 1999.
3 Waldemar Hummer, Wolfram Karl: Regionaler Menschenrechtsschutz. Baden-Baden 2009
4 Annual Report/Appeal. OHCHR, abgerufen am 15. Januar 2019.
5 https://www.sipri.org/media/press-release/2019/global-arms-trade-usa-increases-dominance-arms-flows-middle-east-surge-says-sipri