Ihr Warenkorb

für diesen Fachbereich suchen wir eine Person, die sich zutraut, diesen zu betreuen.

Weitere Informationen unter:

info(at)sgv-partei.de

 

Sozialsysteme im Wandel der Zeit

Unsere sozialen Absicherungen, wie wir sie bis heute kennen, haben ihre Zeit überdauert.

Veränderungen hat es immer nur zum Nachteil der Versicherten gegeben. Sparmaßnahmen und letztlich Lobbyismus führten zu dem kathastrophalen Zustand, den wir heute vorfinden. Dabei haben sich die Ansprüche, denen ein funktionierendes System sich heute stellen muss, gänzlich verändert. Eine zeitgemäße Anpassung hat es aber nie gegeben.

Wir von der SGV wollen das verändern.

Unser Sozialsystem gliedert sich in vier verschiedene Versicherungen, die bis auf den Namen an und für sich nur wenig mit einer Versicherung gemein haben. Dazu kommt die Sozialhilfe, heute bekannt unter dem Namen Harz-IV. Aus diesen ganzen Sparten möchten wir drei Säulen gestalten, die uns ein gesichertes und auch auf Dauer finanzierbares System ermöglichen. Aus den vielen „Töpfen“, aus denen heute Leistungen gezahlt werden, wollen wir drei Haushalte machen :

  1. Krankenversicherung, in die auch die Pflegeversicherung mit einfließt
  2. Rentenversicherungen für Rentner und Pensionäre
  3. Sozialversicherung, die auch die Arbeitslosenversicherung abdeckt

Auf diese Art und Weise bleiben die Bereiche überschaubar und der Verwaltungsaufwand hält sich, im Gegensatz zu heute (105 gesetzliche Krankenkassen (Stand 2020), 16 gesetzliche Rentenversicherungen und einem entsprechenden Kostenfaktor für Verwaltung, Vorstände und Gebäude) in Grenzen. Diese Gelder, die man heute aufwenden muss, könnten so den Versicherten zu Gute zu kommen. Eine Zentralisierung der Daten beschleunigt Verwaltungsvorgänge, erspart Nachfragen, verhindert Missverständnisse und vereinfacht die Verwaltung enorm.

Ganz wichtiger Faktor aber ist die Solidarität. Das Grundgesetz schreibt mit seinem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 vor, dass niemand, ganz gleich aus welchem Grund auch immer, bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Davon abgeleitet fordern wir, dass die Bevorteilung der Besserverdienenden aufhören muss. Eine Beitragsbemessungsgrenze darf es nicht geben, denn sie verstößt eindeutig und selbst für jeden Laien erkennbar gegen das Grundgesetz. Genau aus diesem Grund und um das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, verlangen wir die ersatzlose Abschaffung dieser Grenze. Nicht nur die schwächeren Schultern dürfen verantwortlich sein für die Tragfähigkeit unseres Systems, auch die Starken müssen einen gleichwertigen Beitrag leisten. Nur so kann ein sozial ausgewogenes und solidarisches System funktionieren und gleichzeitig dem demokratischen Grundgedanken Rechnung tragen.

Für die einzelnen Bereiche sehen wir folgende Varianten vor :

Krankenversicherung

Gesundheit darf kein Wirtschaftsgut sein !

  • Zusammenlegung aller gesetzlichen und betrieblichen Krankenkassen zu einer staatlichen Krankenkasse (SKK).
  • Krankenkassenbeiträge sind von allen Personen mit steuerpflichtigem Einkommen in gleichen prozentualen Anteilen zu entrichten. Eine Beitragsbemessungsfreigrenze gibt es nicht mehr.
  • Private Krankenversicherungen werden nur noch als Zusatzversicherungen bewertet.
  • Diese Kasse ist für alle Ausgaben in allgemeinen gesundheitlichen Bereichen zuständig.
  • Zudem werden alle kassenärzlichen Vereinigungen in die SKK integriert.
  • Die SKK überprüft auch die Preise für Medikamente und medizinische Hilfsmittel. Dazu werden die Hersteller zur Offenlegung ihrer Kalkulationen gesetzlich verpflichtet. Vergleiche mit Verkaufspreisen im europäischen Ausland sind zulässig und erwünscht.
  • In Fragen zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung arbeitet die SKK eng mit dem Gesundheitsministerium und weiteren humanitären Einrichtungen (THW, DRK, Johanniter, Bundeswehr usw.) zusammen.
Renten und Pensionen

Rentner und Pensionäre haben gleichberechtigt ein Recht auf einen würdevollen Lebensabend

  • Zusammenlegung aller gesetzlichen und branchenbezogenen Rentenversicherungen zu einer gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
  • Rentenversicherungsbeiträge sind von allen Personen mit steuerpflichtigem Einkommen in gleicher prozentualer Höhe zu entrichten.
  • Eine Beitragsbemessungsfreigrenze gibt es nicht mehr.
  • Private Versicherungen zur Altersvorsorge werden nur noch als Zusatzversicherungen bewertet.
  • Die Rentenkasse ist für alle Zahlungen zur Altersversorgung sowie der Krankenkassenbeiträge für Rentner zuständig.
  • Versicherungsfremde Leistungen dürfen nicht aus der Rentenkasse entnommen werden.
  • Die Berechnung der Rente ist für alle Betroffenen gleich und nicht von der Höhe der Beitragszahlungen oder des beruflichen Werdeganges abhängig.
  • Als Grundrente sind zur Zeit 1.250 € angedacht. Die Grundrente erhöht sich pro vollständigem Lebensarbeitsjahr um 2% der Grundrente. So kommt zum jetzigen Zeitpunkt ein Arbeitnehmer mit einer Lebensarbeitsleistung von 45 Jahren auf eine monatliche Rente in Höhe von 2.375 € netto.
  • Alle Rentenzahlungen sind steuerfrei und dürfen nicht als Einkommen gewertet werden.
  • Die Grundrente ist jährlich in Anlehnung an die Lohnentwicklung anzupassen. Die Erhöhung muss mindestens die Inflationsrate ausgleichen und darf nicht negativ sein.
Sozialversicherungen

Zu den Sozialversicherungen zählen

  1. Hilfe in sozialer Notlage
  2. Arbeitslosigkeit
  3. Wohnkostenzuschuss
1. Hilfe in sozialer Notlage liegt immer dann vor, wenn das eigene Einkommen ohne eigenes Verschulden zur Aufrechterhaltung der Versorgung nicht mehr ausreicht. Dies kann auftreten, wenn unvorhersehbare Umstände für eine absehbare Zeitspanne einen höheren finanziellen Aufwand erfordern. Gerade in solchen Fällen muss die Solidargemeinschaft helfend dem Betroffenen unter die Arme greifen, wobei es in erster Linie die Hilfe zur Selbsthilfe sein sollte.
2. Arbeitslosigkeit kann jeden Arbeitnehmer oder Angestellten treffen. Das mag viele Gründe haben, aber es ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Für diesen Fall hat der Arbeitsuchende vorher schon seinen Betrag in die Arbeitslosenversicherung geleistet. Hieraus soll er die Hilfe bekommen, die er benötigt, um die Arbeitslosigkeit überbrücken zu können. Das Arbeitsamt, oder die Bundesargentur für Arbeit, wie es heute heist, muss dabei aktive Hilfe bei der Arbeitssuche bieten und nicht, wie es heute leider an der Tagesordnung ist, die Verantwortung an sogenannte private Personaldienstleister abgeben. Dabei soll auch die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stehen und die Zeit für Schulungen und Weiterbildung genutzt werden können.
3. Hohe Mietkosten sind heute ein extrem ernst zu nehmendes Thema. Zwar beabsichtigen wir auch im Bereich Mietendeckel eine Lösung zu finden, jedoch wird dies nicht schnell genug erfolgen können. Auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird erst einmal Zeit in Anspruch nehmen. Bis in diesen Bereichen Erfolge erziehlt werden ist es unsere Aufgabe vernünftigen Wohnraum bezahlbar zu machen. Die geht zum Beispiel durch Subventionen von bestehendem Wohnraum, unter Einhaltung von Mietkosten-Obergrenzen, oder die Hilfe durch Wohngeldzuschuss, welche unter bestimmten Voraussetzungen einkommensabhängig gezahlt werden kann.

Mehr zu den einzelnen Bereichen erfahren Sie auf den entsprechenden Unterseiten.

Ein geschwächter sozialer Status darf kein Grund für Ausgrenzung und schon garnicht für Diskriminierung sein. Dagegen wollen wir ankämpfen und so mit dazu beitragen, dass sich das inzwischen sehr kalte soziale Klima wieder normalisiert und soziale Verantwortung im Handeln wieder an erster Stelle steht.

Accessibility Toolbar